Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) NMüschen Videografie
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NMüschen Videografie und dem Auftraggeber im Bereich Hochzeitsvideografie.
1.FINALE BUCHUNG Die Buchung ist bindend beauftragt sobald dies eindeutig via E‒Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Terminreservierungsgebühr fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Terminreservierungsgebühr fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.

2. TERMINRESERVIERUNGSGEBÜHR/ANZHLUNG Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Terminreservierungsgebühr von750,00€ des Gesamtbetrages fällig. Die restliche Summe ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Terminreservierungsgebühr ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der/die Videograf/en kann/können den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Terminreservierungsgebühr ebenfalls (Ausnahme: Die Hochzeit kann aufgrund eines Lockdowns während der Coronapandemie nicht stattfinden). Trifft die Terminreservierungsgebühr nicht fristgerecht ein, ist der/die Videograf/en nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. 3. BILDRECHTE
Die Bildrechte bleiben bei „NMüschen Videografie“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Video von „NMüschen Videografie“, Video © www.nmueschenvidoegrafie.de, oder eine Verlinkung auf die offizielle Facebookseite oder Instagram Seite. Jegliche Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. NMüschen Videografie ist berechtigt, die entstandenen Bilder/Videos der Hochzeit für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E‒mail etc.) zu nutzen. Das Brautpaar muss dafür Sorge tragen, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor der Hochzeit mitgeteilt werden, außer der Kunde leistet eine Aufwandsentschädigungspauschale, sodass NMüschen Videografie keine Werbung mit dem Hochzeitsvideo betreiben darf. Die Höhe der Pauschale ist immer aktuell bei NMüschen Vidoegrafie zuerfagen. 4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE
1. NMüschen Videografie behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der im Impressum angegebenen Anschrift. 2. Eingang der Rücktrittserklärung – bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Terminreservierungsgebühr (750,00€) wird einbehalten. – bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes. – bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 90% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes. 3. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videografen. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben‒ und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. NMüschen Videografie bemüht sich jedoch in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatzvideografen zu finden, können dies aber nicht garantieren. Die Terminreservierungsgebühr wird im Falle einer Verhinderung der Videografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet NMüschen Videografie auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten. 5. EXKLUSIVRECHT
Der/die Videograf/en muss/müssen der/die einzige/n professionelle/n Videograf/en am besagten Hochzeitstag sein. Er/Sie wird/werden nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der/Die Videograf/en ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto‒ & Videoshooting) der/die einzige/n Videograf/en. Der Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. 6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von NMüschen Videografie ist die Haftung für Sach‒und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem/den Videograf/en aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Aufnahmen innerhalb 16 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den/die Videografen. 7. VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN
Essen, Getränke und einen Sitzplatz für NMüschen Videografie stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Alle Reise‒ und Übernachtungskosten sind in den Paketen zuzüglich zu betrachten und zu honorieren. 8. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video gewünscht, wird dies mit 200 inkl. MWst. / Stunde berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder falsch geschriebene Namen. 9. ARBEITSZEITEN
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des/der Videograf/en und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden. Der/Die Videograf/en sind maximal bis zu 14 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung des/der Videograf/en möglich. 10. AKZEPTIEREN DER AGBS Bei Buchung eines Hochzeitspaketes stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NMüschen Videografie zu.